Vorsicht vor dem Netz: Der schleichende Dreiecksbetrug, der Käufer in die Falle lockt
Ein besonders hinterhältiger Betrug hat sich in der Welt der Online-Kleinanzeigen und Verkaufsportal etabliert: der Dreiecksbetrug.
Die digitalen Marktplätze sind zu einem festen Bestandteil unseres modernen Kaufverhaltens geworden. Sie bieten eine Plattform für den schnellen, unkomplizierten Kauf und Verkauf von Waren. Doch mit der Bequemlichkeit kommt auch die Gefahr des Dreiecksbetrugs. Auf den ersten Blick scheint alles normal. Ein Artikel wird auf einem Verkaufsportal wie Kleinanzeigen oder Vinted eingestellt, ein interessierter Käufer meldet sich, und die Transaktion beginnt. Doch was folgt, ist alles andere als alltäglich.
Der Dreiecksbetrug nimmt seinen Lauf: Ein erster Blick hinter die Kulissen
Der Verkäufer – ein Betrüger in Verkleidung – leitet den ahnungslosen Käufer an, das Geld für den Artikel an eine spezielle Bankverbindung oder Paypal-Adresse zu senden. Der Käufer, nichtsahnend, kommt der Anweisung nach und übermittelt auch seine Adressdaten für den Versand der Ware. Doch statt die Ware selbst zu versenden, bestellt der Betrüger die Ware auf Rechnung in einem Onlineshop im Namen des Käufers und lässt sie direkt an dessen Adresse liefern. Der Betrüger behält das Geld, während der Käufer sich über die Ankunft seiner Bestellung freut. Doch die Freude währt nur kurz.
Die Rechnung kommt, die Erkenntnis auch
Denn nun trudelt eine Zahlungserinnerung vom Onlineshop ein. Der Käufer ist verwirrt – er hat doch bereits bezahlt? Aber nicht beim Shop, sondern beim Betrüger. Und hier zeigt sich die wahre Perfidie des Dreiecksbetrugs. Der Käufer steht nun zwischen den Fronten. Der Betrüger ist mit dem Geld verschwunden, und der Shop fordert seine Bezahlung.
Identitätsmissbrauch: Mehr als nur ein finanzieller Verlust
„Hier handelt es sich ganz klar um Identitätsmissbrauch“, erklärt Kathrin Bartsch, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Die Betrüger nutzen die persönlichen Daten des Käufers nicht nur für diesen einen Betrug, sondern können damit auf den Verkaufsportalen neue Accounts erstellen und weitere Waren anbieten, um erneut abzukassieren. Der Schaden geht weit über den finanziellen Verlust hinaus und kann langanhaltende Konsequenzen haben.
Was können Betroffene tun?
Betroffene sollten umgehend Strafanzeige bei der Polizei stellen. Auch das Verkaufsportal und der Onlineshop sollten über den Betrug informiert werden. Im Falle einer nicht bezahlten Rechnung aus einem Onlineshop besteht zumindest die Möglichkeit, die Ware zurückzugeben und die Rechnung nicht zu bezahlen, so Bartsch. Doch je nach Zahlungsart können die Käufer auf dem Schaden sitzen bleiben.
Fazit: Ein Weckruf für den digitalen Marktplatz
Der Dreiecksbetrug ist ein klares Beispiel dafür, wie kriminelle Aktivitäten sich den digitalen Raum zunutze machen, um ahnungslose Käufer abzuzocken. Es unterstreicht die Notwendigkeit, beim Online-Kauf vorsichtig zu sein, und zeigt, wie wichtig es ist, sich über die gängigen Betrugsmethoden im Klaren zu sein, um sich und seine finanzielle Sicherheit zu schützen.
Quelle: https://www.mimikama.org/
Vorsicht vor Phishing-E-Mails von „oesterreich.gv.at“ & „a-trust.at“
Aktuell sind gefälschte Nachrichten im Umlauf, die vorgeben, von „oesterreich.gv.at“ und „A-Trust“ zu stammen. In dem unten angeführten Link wird gezeigt, wie man sich sich vor diesen betrügerischen Nachrichten schützen kann.
Hier kommen sie zum entsprechenden Artikel des Vereins mimikama.org.